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Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das laufende Jahr 2023 mit 1,9 ‰ (Vorjahr 1,8 ‰) festgelegt, somit gegenüber dem Vorjahr fast unverändert gelassen.
12.12.23 15:39
Viele Unternehmen bereiten aktuell den Jahresabschluss 2023 vor. In diesem Zusammenhang kommt auch der voraussichtlichen Entwicklung der Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen nach HGB und ggf. IFRS/US-GAAP (oder andere internationale Bewertungsmethoden) besondere Bedeutung zu.
12.12.23 12:18
Im Jahre 2008 wurden die Einkommensteuerrichtlinien (R 6a Abs. 8 EStR 2008) dahingehend geändert, dass das Finanzierungsendalter für beherrschende geschäftsführende Gesellschafter auf die gesetzliche Regelaltersgrenze, d.h. z.B. Alter 67 für Geburtsjahrgänge 1962 und jünger, angehoben werden musste.
21.12.16 12:12
Die Bundesregierung hat am 27.01.2016 einen Gesetzesentwurf zur Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des Rechnungszinssatzes für Pensionsrückstellungen beschlossen.
28.01.16 12:04
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