PSV Beitragssatz 2023
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das laufende Jahr 2023 mit 1,9 ‰ (Vorjahr 1,8 ‰) festgelegt, somit gegenüber dem Vorjahr fast unverändert gelassen. Der PSV springt bei der Insolvenz des Arbeitgebers ein und erfüllt die gesetzlich unverfallbaren Pensionsverpflichtungen. Die zum 30.09.2023 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage aller Unternehmen (im Wesentlichen die steuerwirksamen Rückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen) beträgt 382 Mrd. Euro. Bei einem Beitragssatz von 1,9 ‰ müssen die Unternehmen somit einen Gesamtaufwand in Höhe von 726 Mio. Euro tragen (Vorjahr 673 Mio. Euro). Insgesamt handelt es sich im laufenden Jahr 2023 um kein schadenreiches, sondern um ein Jahr mit einem durchschnittlichen Schadenvolumen, gemessen an den letzten Jahrzehnten. Für Pensionskassen-Zusagen ist auch in diesem Jahr neben dem aktuellen Beitrag von 1,9 ‰ ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,5 ‰ der Beitragsbemessungsgrundlagen für Pensionskassen zu entrichten, der zur Erhöhung des Ausgleichsfonds verwendet wird.
