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PSV Beitragssatz 2024
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das laufende Jahr 2024 mit 0,4 ‰ (Vorjahr 1,9 ‰) festgelegt, somit gegenüber dem Vorjahr deutlich abgesenkt. Der PSV springt bei der Insolvenz des Arbeitgebers ein und erfüllt die gesetzlich unverfallbaren Pensionsverpflichtungen.
19.12.24 12:02
Abfindung GGF-Pensionszusage zur Abwendung einer Insolvenz
Die Abfindung einer Pensionszusage eines beherrschenden GGF, der die in der Pensionszusage vorgesehene Altersgrenze noch nicht erreicht hat, wird von der Finanzverwaltung grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eingestuft. Dies trifft für Fälle der Liquidation der Gesellschaft zu.
27.03.24 00:01
PSV-Beitragssatz 2023
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das laufende Jahr 2023 mit 1,9 ‰ (Vorjahr 1,8 ‰) festgelegt, somit gegenüber dem Vorjahr fast unverändert gelassen.
12.12.23 15:39

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