Blog als Umwandlungsgesetz (UmwG) getaggt
Ein Schuldbeitritt verschafft dem Versorgungsberechtigten einen zusätzlichen – zweiten – Schuldner. Da der zusätzliche Schuldner nicht Arbeitgeber des Versorgungsberechtigten wird, fällt dieser nicht in den Anwendungsbereich von § 4 BetrAVG.
27.03.24 12:01
Kategorien
- Top-Themen
(1)
- Publikationen
(5)
- LPQuarterly
(19)
- bAV-Praxis
(2)

