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Nach dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde in der Vergangenheit neben der Freigrenze zum 01.01.2020 auch ein Freibetrag (§ 226 Abs. 2 SGB V) in Höhe 1/20 der monatlichen Bezugsgröße i.S.v. § 18 SGB IV eingeführt (aktueller Wert des Freibetrags für 2025 € 187,25).
19.12.24 12:00
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