Blog als Pensionsverwaltende Gesellschaft getaggt
Ein Schuldbeitritt verschafft dem Versorgungsberechtigten einen zusätzlichen – zweiten – Schuldner. Da der zusätzliche Schuldner nicht Arbeitgeber des Versorgungsberechtigten wird, fällt dieser nicht in den Anwendungsbereich von § 4 BetrAVG.
27.03.24 12:01
Unmittelbarer Pensionszusagen erschweren oder verhindern in vielen Fällen den Verkauf der Gesellschaft bzw. die Aufnahme neuer Gesellschafter. Auch bei Familien-Gesellschaften können die bestehenden Pensionszusagen bei der Familiennachfolge Generationskonflikte auslösen.
04.07.16 12:07
Die Bundesregierung hat am 27.01.2016 einen Gesetzesentwurf zur Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des Rechnungszinssatzes für Pensionsrückstellungen beschlossen.
28.01.16 12:04
Kategorien
- Top-Themen
(1)
- Publikationen
(13)
- LPQuarterly
(24)
- bAV-Praxis
(2)



