PSV Beitragssatz 2024

19.12.24 12:02

PSV Beitragssatz 2024

Dipl.-Mathematiker Dr. rer. nat. Joachim Lutz


Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das laufende Jahr 2024 mit 0,4 ‰ (Vorjahr 1,9 ‰) festgelegt, somit gegenüber dem Vorjahr deutlich abgesenkt. Der PSV springt bei der Insolvenz des Arbeitgebers ein und erfüllt die gesetzlich unverfallbaren Pensionsverpflichtungen. Die zum 30.09.2024 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage aller Unternehmen (im Wesentlichen die steuerwirksamen Rückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen) beträgt 394 Mrd. Euro. Bei einem Beitragssatz von 0,4 ‰ müssen die Unternehmen somit einen Gesamtaufwand in Höhe von nur 158 Mio. Euro tragen (Vorjahr 726 Mio Euro).


Trotz einer deutlich gestiegenen Zahl an Unternehmensinsolvenzen in Deutschland hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Zahl bzw. das Volumen der gesicherten Schäden insgesamt nur leicht erhöht. Neben dem freundlichen Kapitalmarktumfeld (steigende Zinsen) hat es einen hohen entlastenden Effekt aus der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB des Versicherungsportfolios beim Versicherungskonsortium unter Führung der Allianz Lebensversicherung AG) ergeben. Daher konnte der Beitragssatz so weit abgesenkt werden, ohne diese Sondereffekte läge der PSV-Beitrag für 2024 bei ca. 2,0 ‰.


Für Pensionskassen-Zusagen ist auch in diesem Jahr neben dem aktuellen Beitrag von 0,4 ‰ ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,5 ‰ der Beitragsbemessungsgrundlagen für Pensionskassen zu entrichten, der zur Erhöhung des Ausgleichsfonds verwendet wird. 


Die Anzahl der Insolvenzen steigt aufgrund der aktuell sehr negativen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland weiter deutlich an. Das Platzen der Ampelkoalition, mindestens zwei Kriege ohne absehbares Ende und geopolitische Entwicklungen, die sich für das kommende Jahr ankündigen wie z.B. hohe Handelszölle in den USA und China tragen hierzu wesentlich bei. In Einzelfällen ohne gesetzlichen Insolvenzschutz (Unternehmerversorgungen) spielt bei diesen Insolvenzen auch die bestehende betriebliche Altersversorgung eine Rolle und es kann insbesondere bei GGF-Pensionszusagen zu Problemen mit dem Insolvenzverwalter führen. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise unterstützend zur Verfügung.

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