Attraktiver Lebensversicherer dank Höchstrechnungszins

12.12.23 15:49

Höchstrechnungszins soll steigen und damit Lebensversicherer wieder attraktiver machen

Der Höchstrechnungszins lag zwischen Juli 1994 und Juli 2000 auf einem Höchststand von 4% und ist anschließend von 3,25% immer weiter bis auf 0,25% (aktueller Tiefststand seit Januar 2022) abgesenkt worden. Nach mehr als zwei Jahrzehnten Talfahrt des Rechnungszinses in der deutschen Lebensversicherung könnte das geänderte Zinsumfeld jetzt eine Trendwende einleiten. Die Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) haben sich in ihrer alljährlichen Empfehlung an das Bundesfinanzministeriums (BFM) für eine deutliche Erhöhung des Rechnungszinses auf 1% ausgesprochen. Dieser Zins soll für Neuverträge in der Lebensversicherung ab dem Jahr 2025 gelten. Die Aktuare sind überzeugt, dass die Anhebung aufgrund des zuletzt deutlich gestiegenen Zinsniveaus an den Finanzmärkten, den höheren Renditen auf dem Anleihemarkt und der Inflationsentwicklung gerechtfertigt ist. Neben der DAV wird auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Empfehlung zum Höchstrechnungszins in der deutschen Lebensversicherung abgeben. Die Entscheidung über die Anpassung des Rechnungszinses obliegt allerdings dem BMF. Sollte das BMF den Vorschlag annehmen und umsetzen, könnten die Lebensversicherer ihren Kunden ab 2025 für Neuverträge höhere Garantiezinsen bieten. Auch garantierte versicherte Rentenleistungen könnten steigen. Die deutschen Lebensversicherer deklarieren aktuell ihre Überschussbeteiligung für das Jahr 2024. Auch hier zeigt die Tendenz weiter nach oben. 

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