Bewertung von Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss 2023

12.12.23 12:18

Bewertung von Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss 2023 -  handels- und steuerbilanzieller Rechnungszins

Viele Unternehmen bereiten aktuell den Jahresabschluss 2023 vor. In diesem Zusammenhang kommt auch der voraussichtlichen Entwicklung der Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen nach HGB und ggf. IFRS/US-GAAP (oder andere internationale Bewertungsmethoden) besondere Bedeutung zu. Bewertung im HGB-Jahresabschluss Der Rechnungszins für Altersversorgungsverpflichtungen (und für ähnliche Verpflichtungen) wird seit 2016 nicht aus dem 7-Jahresdurchschnitt, sondern aus dem 10-Jahresdurchschnitt abgeleitet. Bei den sonstigen Rückstellungen wie z.B. für Jubiläumsverpflichtungen wird weiterhin der 7-Jahresdurchschnitt angewendet. Für die Pensionsrückstellungen wird aber der Zins auf Basis des 7-Jahresdurchschnitts für die Ausschüttungssperre zugrunde gelegt. Die handelsbilanziellen Rechnungszinsen (7- und 10-Jahresdurchschnitt) sinken erstmals seit Inkrafttreten des BilMoG 2009/2010 im Jahre 2023 nicht mehr. Zum 31.12.2023 wird es voraussichtlich einen geringfügigen Anstieg des 10-Jahresdurchschnittszinses auf 1,83% (1,78% zum 31.12.2022) geben (Stand November 1,82%). Der 7-Jahresdurchschnittszins wird voraussichtlich zum 31.12.2023 bei 1,76% liegen (hier ergibt sich eine deutlichere Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 32 Basispunkte). Im Folgejahr 2024 wird dann der 7-Jahresdurchschnittszins den 10-Jahreszins schon im ersten Halbjahr überholen. Das hat voraussichtlich zur Folge, dass die Pensionsrückstellungen dann wieder wie zu Beginn des BilMoG mit dem 7- Jahresdurchscnittszins diskontiert werden und auch die Ausschüttungssperre entfallen kann. Hierzu wird aber eine Gesetzesänderung erfolgen müssen.


Der Zinsanstieg zum 31.12.2023 wird sich erstmals leicht dämpfend auf die Höhe der handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen auswirken (ca. - 0,3 bis - 0,7%; Vergleich der Erfüllungsbeträge zum Bilanztermin 31.12.2023 mit aktuellem Zins 1,83% und Vorjahreszins 1,78%). Die Prognosen zur Zinsentwicklung in den folgenden Jahren führen dann zu deutlich steigenden Zinssätzen: 1,89% 10 Jahre und 1,93% 7 Jahre (30.06.2024), 1,99% 10 Jahre und 2,10% 7 Jahre (31.12.2024); ab hier nur noch 7-Jahresdurchschnittszins: 2,27% (30.06.2025), 2,44% (31.12.2025), 2,64% (30.06.2026), 2,89% (31.12.2026), 3,38% (31.12.2027) und 3,85% (31.12.2028). Die Zuführung (Veränderung) der Pensionsrückstellung zum Ende des Wirtschaftsjahres gegenüber dem Vorjahr wird für die Handelsbilanz (GuV) in den Zinsaufwand (Finanzergebnis) und den Pensionsaufwand (Personalergebnis) aufgeteilt. In den letzten Jahren mit den deutlich sinkenden Zinsen und den entsprechend hohen Zuwächsen der Erfüllungsbeträge wurde zusätzlich der Zinsänderungsaufwand in unseren Bilanzgutachten ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Differenz zwischen der Pensionsrückstellung am jeweiligen Bilanztermin mit dem aktuellen Rechnungszins und dem Vorjahreszins berechnet. Die Zinsänderung (Senkung des Zinssatzes gegenüber dem Vorjahr) führte jeweils zu höheren Rückstellungen und wurde daher als Zinsänderungsaufwand ausgewiesen. Dieser konnte im Finanzergebnis gebucht werden (mit der Folge, dass der Pensionsaufwand gemindert wurde) oder auch im Personalergebnis erfasst werden (als Teil des Pensionsaufwands). Es bestand also ein entsprechendes Wahlrecht. Jetzt ab dem Bilanztermin 31.12.2023 führt die Zinsänderung aber zu einer Minderung des Erfüllungsbetrages (Vergleichsberechnung zum Stichtag mit aktuellem und niedrigem Vorjahreszins), also zu einem Zinsänderungsertrag. Dieser sollte analog den Vorjahren in Abhängigkeit von der Ausübung des Wahlrechts im Finanz- oder Personalergebnis gebucht werden. Neben der Zinsänderung sollten aufgrund der immer noch hohen Inflationsraten (aktueller Wert für November 2023 3,2%) die höheren Annahmen zur Rentendynamik und - bei gehaltsabhängigen Pensionszusagen – auch höhere Trends zur Gehaltsentwicklung unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten werden. Wir halten weiterhin Annahmen für die Rentendynamik im Bereich von 1,9 bis 2,3% für angemessen. Für den Gehaltstrend empfehlen wir einen Aufschlag auf die Inflationsannahme zwischen 0,25 und 0,75%-Punkten. Bewertung nach IFRS/US-GAAP Für die Bewertung nach internationalen Rechnungsstandards (z.B. IFRS / US-GAAP) ist der Zinssatz in Abhängigkeit der Fristigkeit der Verbindlichkeiten auf Basis von „high quality corporate bonds“ zu ermitteln. Hierbei wird aber ein Stichtagszins und kein geglätteter Durchschnittszins über einen mehrjährigen Zeitraum wie im HGB berücksichtigt. Die Zinssätze für die Duration 10/15/20 Jahre (Rentner / gemischter Bestand / Aktive) betragen Anfang Dezember 2023 3,70 / 3,76 / 3,80%. Zum Bilanztermin 31.12.2023 kann für einen gemischten Bestand also ein Zinssatz in der Bandbreite von 3,7 bis 3,8% berücksichtigt werden. Renten- und Gehaltstrend ergeben sich analog zur HGB-Bewertung. Gegenüber 2022 erfolgen die Bewertungen somit mit einem etwas niedrigeren Rechnungszinsfuß (Vorjahr 4,0 bis 4,2%). Diese Zinsänderung wirkt sich ca. 5 bis 9% werterhöhend auf den Ansatz der Versorgungsverpflichtungen aus und führt zu einem Verlust (loss). Bewertung gem. § 6a EStG (Steuerbilanz) Der steuerliche Rechnungszins bleibt unverändert, er beträgt also weiterhin 6%. Dies wurde auch vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28.07.2023 bestätigt (s.a. LPQ 3/2023).

Teilen -